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Zusätzlich € 3.000,- Heizkesseltauschförderung in NÖ bis 31.12.2020!

NÖ Heizkesseltauschförderung

Das Land Niederösterreich fördert den Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind auch Pelletsheizungen die der österreichischen Umweltzeichenrichtlinie UW 37 entsprechen. Das Ansuchen kann nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage online unter www.noe-wohnbau.at eingebracht werden.

Wie wird gefördert?
Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.

Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenner durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-.

Tipp: Holen Sie sich auch zusätzlich die Raus-aus-dem-Öl-Förderung des Bundes!

Welche Fristen sind einzuhalten?

Bisher förderbar sind Heizungsanlagen, die im Zeitraum von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden. Ansuchen können bis 31. Dezember 2020 online gestellt werden. Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden.

Wer kann ansuchen?
Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Welche weiteren Voraussetzungen gibt es? Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden.
Siehe Beilage NÖ Raus aus Öl – Bonus

Welche Unterlagen sind notwendig und wie erfolgt das Ansuchen? Lassen Sie die Beilage „NÖ Raus aus Öl – Bonus“ vom befugten Unternehmen ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen. Die unterfertigte Beilage scannen, zwischenspeichern und im Zuge des Online-Ansuchens hochladen.

Online-Ansuchen NÖ Raus aus dem Öl-Bonus


Falls sie Hilfe bei der Online-Antragstellung benötigen, unterstützen wir Sie gerne entweder direkt in der Servicestelle in St. Pölten:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A
3109 St. Pölten.. 


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